richter
stefan am 20. Februar 2001 um 21:45 UhrManchmal bin ich ein klein wenig stolz auf unsere Richter und Richterinnen. Die richterliche Unabhängigkeit scheint besser zu funktionieren, als ich das jemals gedacht hätte. So haben sich die Richter meines Wissens bisher zum Beispiel nicht von der allgemeinen Nazi-Hysterie anstecken lassen, sondern ruhig ihre Urteile gefällt, auch wenn dabei Urteile entstanden, die mancher für zu milde hielt. Auch die Forderungen unseres gutmeinenden Bundestagspräsidenten nach schnelleren und härteren Strafen für rechte Gewalttäter scheinen sie nicht beeinflusst zu haben. Und das ist ganz gut so. Schließlich gehört das Recht auf ein ordentliches gerichtliches Verfahren zu den Grundpfeilern einer Demokratie.
Nicht dass alles super ist, was an Urteilen so verkündet wird, aber heute entschied das Bundesverfassungsgericht ganz entgegen der sonstigen gesellschaftlichen Entwicklung (Großer Lauschangriff, verdachtsunabhängige Kontrollen durch Polizei und BGS, Kamerainstallation an sozialen Brennpunkten z.B. Berlins usw.) dass eine Hausdurchsuchung nur in engen Grenzen möglich ist. In engeren als bisher angenommen. In den Leitsätzen des Urteils heißt es unter anderem:
a) Der Begriff “Gefahr im Verzug” in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme.
b) “Gefahr im Verzug” muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.
Wenn das nicht mal ein erfreuliches Urteil ist. Und da kann man doch ein klein wenig stolz sein auf unsere lieben Bundesverfassungsrichter und -richterinnen.