Schadensersatz
stefan am 9. Juni 2001 um 03:38 UhrDann sag ich jetzt auch nochmal was zu der Schadensersatzzahlung von Philip Morris, und warum bei uns so etwas nicht passiert, zumindest nicht in der Höhe.
Wenn man bei uns Schadensersatz fordert, ist das zunächst mal ein rein zivilrechtlicher Anspruch. A fährt mit seinem Auto gegen das Auto von B. Dabei entsteht ein Schaden von 2.000 DM. Dann hat B gegen A einen Anspruch auf Zahlung von DM 2.000 Schadensersatz. B erhält also nur einen Schadensersatz in der Höhe des wirklichen Schadens. Deshalb muss der Schaden in der Klage auch recht genau beziffert sein.
Wenn A nun vorsätzlich und nicht nur fahrlässig das Auto des B angefahren hat, kann B den A bei der Staatsanwaltschaft auch nocht wegen Sachbeschädigung anzeigen. Dann ermittelt der Staat und das zuständige Gericht wird den A bei nachgewiesener Schuld zu einer gewissen Geldstrafe (evtl. sogar Freiheitsstrafe) verurteilen. Diese Geldstrafe kommt aber der Staatskasse zu. Außer der eventuellen Befriedigung, es dem A mal gezeigt zu haben, hat B nichts von dieser Verurteilung.
In den USA werden diese beiden Verfahren etwas vermischt. Ziel eines Schadensersatzverfahrens ist dort neben dem Ersatz des Schadens auch immer die Bestrafung und die Abschreckung, so etwas nochmal zu tun. Daher soll der zum Schadensersatz Verurteilte seine Verurteilung spüren, also leiden. Und dieser Schadensersatz geht komplett an den Geschädigten. Das heißt, es kommt dort neben der Frage, wie groß der wirkliche Schaden ist, auch ganz erheblich darauf an, wen ich verklage. Ein Unternehmen wie Philip Morris leidet natürlich nur, wenn es zu einem Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt wird, während der Tante-Emma-Laden around the corner beim gleichen Schadensereignis bei einer sehr viel geringeren Summe leiden und daher auch zu einem Schadensersatz in sehr viel geringerer Höhe verurteilt würde.