hundeverordnung

stefan am 13. Juli 2001 um 07:09 Uhr

“>zu den Vereinten Tier-NationenUnd wieder ein zu Applausstürmen aufrufendes Urteil: Gestern(?) entschied das Berliner Verfassungsgericht endgültig, dass die Berliner Hundeverordnung, in der 12 Hunderassen als von Natur aus aggressiv und gefährlich eingestuft werden, verfassungsgemäß ist.

Und dabei hatte sich der Internationale Tiergerichtshof von Franz Weber (Die Seite lohnt sich eh. Ich hatte vorher noch nie das Wort Vogelgenozid gehört.) in seinem Hundeprozess so viel Mühe gegeben. In seinem Urteil, das zu einem ganz anderen Ergebnis kommt, hört sich das dann so an:

“Die Angeklagten Bundeskanzler Gerhard Schröder, Vizekanzler Joseph Fischer, Bundespräsident Johannes Rau, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesinnenminister Otto Schily, Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin Renate Künast und 35 weitere verantwortliche Entscheidungsträger Deutschlands sind vom Gericht für schuldig befunden worden,

die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter nicht zu bekämpfen, sondern im Gegenteil aktiv zu fördern.

Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel zu schieben ? trotz jahrelangen Warnungen aus Tierschutzkreisen. Durch ihre Nachlässigkeit und Untätigkeit als Gesetzgeber sind die Angeklagten in höchstem Masse verantwortlich für die tragischen Unfälle mit einzelnen, von kriminellen Individuen durch perverse und grausame Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen Verhalten abgerichteten Hunden.

Sie sind schuldig, die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern tausende von Hunden durch behördliche Beschlüsse der Verfolgung, den psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben.

Sie sind schuldig, einen Teil der Bevölkerung Deutschlands gezielt und systematisch durch gesetzliche Bestimmungen und behördliche Meinungsmache der Massenhysterie, der Denunziation, der gesellschaftlichen Ächtung, der seelischen Not auszusetzen.

Sie sind schuldig durch massive Erhöhung der Hundesteuer einen Teil der Bevölkerung Deutschlands empfindlich zu benachteiligen.

Die Bundesbehörden sind vom Gericht für schuldig befunden worden, durch die Schaffung eines hunde- und hundehalterfeindlichen Bundesgesetzes gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verstossen.

Sie sind schuldig, ein verfassungswidriges Gesetz zum Schaden weiter Bevölkerungskreise Deutschlands in Kraft gesetzt zu haben.

Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte, unerbittlich durchgesetzte Anti-Hundepolitik Deutschland vor der internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, berüchtigte Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden und dadurch dem wiedererlangten Ansehen Deutschlands schwer zu schaden.

Sie sind schuldig, durch ihr Verhalten der deutschen und internationalen Jugend ein Beispiel der Zersetzung gesellschaftlicher Bindungen, der Rohheit und Gewalttätigkeit vor Augen zu führen.

Sie sind der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten auszudehnen”

Die Fondation Franz Weber ist auch noch irgend wie mit den United Animal Nations liiert.

Trotzdem hält sich mein Mitleid mit Kampfhundebesitzern in Grenzen.

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