hammer!
stefan am 26. November 2001 um 09:41 UhrUnd jetzt der Hammer! Der BGH wendet neuerdings bei der Haftung der Kommanditisten vor Eintragung der Kommanditgesellschaft ins Handelsregister den ? 128 HGB analog an. Daher auch deliktische Haftung.
Nicht dass ich mich vorher großartig beteiligt hätte, aber an diesem Punkt stieg ich auch gedanklich aus der Diskussion aus. Es muss ja auch noch was zu lernen für später übrigbleiben.