supergrobfahrlässig

stefan am 8. April 2003 um 23:13 Uhr

Ein Gerichtsreporter des SFB: “Der Angeklagte handelte vielleicht nicht vorsätzlich, aber zumindest super grob fahrlässig.”

Das war doch genau die Form der Fahrlässigkeit, die neben “leichter”, “grober”, “bewusster”, unbewusster, “besonders grober”, “konkreter” oder “einfacher” noch gefehlt hat: super grobe Fahrlässigkeit.

Ein Kommentar zu “supergrobfahrlässig”

  1. bodo,

    isch weiß garnet, was du hast. dogmatik kann ja garnet kompliziert genug sein. schönes neues fav-icon, by the way.

Dein Kommentar:

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