exklave

stefan am 13. September 2005 um 09:33 Uhr

Was man beim Verfassen der Umsatzsteuer-Voranmeldung so alles lernt:
Deutschland besitzt eine Exklave: Büsingen am Hochrhein.

“Obwohl die Gemeinde Büsingen deutsches Hoheitsgebiet ist, gilt hinsichtlich der Mehrwertsteuer voll umfänglich Schweizer Recht (Artikel 2 Abs. 1 Buchst. g des Staatsvertrages). Dies bedeutet u.a., dass der Mehrwertsteuersatz nur 7,6 % beträgt und die Steuerschuld von den Büsinger Firmen an die Eidgenössische Steuerverwaltung nach Bern abzuführen ist.”

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