ad2
stefan am 3. Mai 2002 um 13:34 UhrJens Schröder, polizeibekannter Junkie setzt sich in den an einer Ampel anhaltenden BMW des Dal Gümcük. Jens hält dem Dal ein offene Spritze ans Bein und droht damit zuzustechen, wenn Dal nicht weiterfahre. Das sei eine ‘Aids-Spritze’. Dal fährt also weiter. Er hat Angst, mehr Angst vor der Spritze als vor einer Pistole oder einem Messer. Er drosselt aber die Geschwindigkeit und kann, da er nicht angeschnallt ist, aus dem fahrenden Wagen springen. Dabei verletzt er sich an Händen und Knien (Schürfwunden und Prellungen) und sein schöner neuer Anzug ist auch hin.
Jens klettert hinters Steuer, gibt Gas, die Reifen drehen durch, er fährt weiter, sein Fahrzeug bricht aus und kommt auf den Bordstein (ich vergaß zu erwähnen, es herrscht leicht überfrierende Nässe). Jens kriegt das Auto nicht mehr unter Kontrolle und rammt in einem Kreisverkehr die Mittelinsel und die daraufstehende Lampe. Jens ist bewusstlos, das Auto hat Totalschaden und die Lampe wackelt auch leicht. Die Lampe hat einen Wert von 10.000,- DM, kann aber für 200,- DM repariert werden.
Jetzt kommt natürlich die Polizei und lässt Jens zur Ader. Dabei stellt sich raus, dass der BAK-Wert 0,7 Promille beträgt. Außerdem finden sich Spuren von THC in Jensens Blut.
Strafanträge liegen vor.
Jens tritt jetzt erstmal eine Haft an, weil er noch eine andere Freiheitsstrafe zu verbüßen hat (er hat eh ein unglaublich langes Vorstrafenregister).
Auch den hab ich verknackt.
Vergehen strafbar gemäß ?? 223, 246, 239, 303, 304, 315c, 22, 23, 52, 53, 69, 77 StGB (hoff’ ich)
sag bloss du hast dem bmw-fahrer die geschichte geglaubt? in wirklichkeit war er drogendealer und hatte eine auseinandersetzung mit seinem kunden.
nehm ich ja auch eher an, aber das justizprüfungsamt wollte den Dal nicht geprüft haben. Ich trau mich ja auch nie einfach zu schreiben:
Ich beantrage….
die todesstrafe.
Angeblich ist mal einer aus der anwaltskammer geflogen, weil er ironischerweise nach einem völlig überzogenen anklagesatz der staatsanwaltschaft für seinen mandanten die todesstrafe gefordert hat.
gibts bei euch keine anschnallpflicht, wegen deren verletzung man den herrn gümcük verknacken könnte? nur, damit er auch was davon hat.
du weiß doch, es kommen mehr menschen im straßenverkehr um, weil sie angeschnallt sind, als, weil sie nicht angeschnallt sind. (ogott, was n satz. wie geht der denn nach ‘als’ grammatisch richtig weiter?)
kennst du nicht auch irgendeinen, der nur knapp dem feuertod im eigenen fahrzeug entkommen ist, weil er eben nicht angeschnallt war?
Aber nein, um gümcük ging es heute nicht. die türken haben wir ja gestern eingesperrt. kann man ja auch nicht jeden tag machen, fällt ja sonst auf.
war mir schon klar, dass das mit dem angeschnalltsein in der praxis nicht so doll ist, aber bei uns in ö gibts trotzdem ne gurtpflicht, und ich denk mir da immer, wenn man einen unfall hat und unangeschnallt mit dem leben davonkommt, könnt man theoretisch immer noch wegen gurtpflichtverletzung verknackt werden. hypothetisch betrachtet.
Das Verknacktwerden wegen Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes ist nicht so einfach.
Zunächst einmal: ja, auch in Deutschland besteht eine Anschnallpflicht:
? 21a StVO
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Das ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit:
? 49 StVO
(1) Ordnungswidrig im Sinne des ? 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über
[…]
20a. das Anlegen von Sicherheitsgurten nach ? 21a Abs. 1 Satz 1, außer in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t, oder das Tragen von Schutzhelmen nach ? 21a Abs. 2,
[…]
Die Regelung verweist und muss verweisen auf ? 24 StVG. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden:
? 24 StVG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des ? 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Erst jetzt kommen wir zum verknackt werden. Nach ? 95 OWiG wird eine Geldbuße nämlich irgendwann fällig:
? 95 OWiG
(1) Die Geldbuße oder der Teilbetrag einer Geldbuße wird vor Ablauf von zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit nur beigetrieben, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen erkennbar ist, daß sich der Betroffene der Zahlung entziehen will.
Und erst wenn derjenige trotz Fälligkeit nicht zahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erzwingungshaft angeordnet werden:
? 96 OWiG
(1) Nach Ablauf der in ? 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (? 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3. er nach ? 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
Jetzt ist er verknackt. (Dies ist keine Rechtsrat, sonder nur eine ungefähre Darstellung, ohne Gewähr der Richtigkeit.)
schweigt ergriffen.
och je!?
Wer hat denn die 10.000 Mark teure Lampe auf der Verkehrsinsel stehen lassen, das ist doch schierer Wahnsinn
es war wohl gerade sperrmüll.