Kategorie 'Recht'

eigentum

stefan am 11. Dezember 2005 um 03:56 Uhr | link

Man müsste mal eine vergleichende Studie zum Begriff des Eigentums in den USA und Europa vornehmen. Evtl. vergleichen mit dem unterschiedlichen Eigentumsbegriff der Römer und Griechen.

tot umgefallen

stefan am 15. November 2004 um 18:35 Uhr | link

Das Amtsgericht Aurich hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der seine Gemüsebeete mit einem 220-Volt-Zaun gesichert hatte. Ein Dackel, der an den Möhrchen in Nachbars Garten schnuppern wollte, war an den Draht gekommen und tot umgefallen.

Yay! Die Idee mit dem Draht mein ich.

schleyer einstweilige

stefan am 24. Oktober 2002 um 12:15 Uhr | link

Aus aktuellem Anlass:

Während seiner Entführung stellte Hanns-Martin Schleyer 1977 beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen
1. die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, … 2. die Regierung des Landes Baden Würtemberg, … 3. die Regierung des Freistaats Bayern, … 4. die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, … 5. den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, mit dem Begehren:

“Die Antragsgegner sind gehalten, den Forderungen der Entführer des Dr. Hanns-Martin Sch… auf Freilassung und Gewährung freier Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland von namentlich von den Entführern benannten Häftlingen als unabdingbare Voraussetzung zur Abwendung gegenwärtiger, drohender Gefahr für das Leben des Antragstellers stattzugeben.

Hilfsweise: Die Antragsgegner haben es zu unterlassen, die Freilassung und Gewährung freier Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland von namentlich von den Entführern des Antragstellers benannten Häftlingen zu verweigern, die zur Abwendung der gegenwärtigen, nicht anders zu beseitigenden Gefahr für Leben und Leib des Antragstellers unabdingbar erforderlich sind.”

Das Gericht lehnte in seinem Schleyer-Urteil den Antrag mit der Begründung ab, dass zwar der Staat aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 iVm Art. 1 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz verpflichtet sei, das menschliche Leben zu schützen und es auch vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten anderer zu bewahren.
Wie die staatlichen Organe ihre Verpflichtung zu einem effektiven Schutz des Lebens erfüllen, sei von ihnen aber grundsätzlich in eigener Verantwortung zu entscheiden. Sie befänden darüber, welche Schutzmaßnahmen zweckdienlich und geboten seien, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten.
Das Bundesverfassungsgericht könne daher den zuständigen staatlichen Organen keine bestimmte Entschließung vorschreiben. Es liege in der Entscheidung der Antragsgegner, welche Maßnahmen zur Erfüllung der ihnen obliegenden Schutzpflichten zu ergreifen seien.

strafrecht

stefan am 15. Mai 2002 um 07:53 Uhr | link

Informativer Artikel zum Thema, nationalsozialistisches Gedankengut im heutigen Strafrecht.

ad8

stefan am 14. Mai 2002 um 17:58 Uhr | link

Unglaublich, aber wahr, das wars’s. Vorerst. Wenn das denn mit dem Bestehen klappt. Skeptik ist durchaus angebracht. Jetzt erst mal besoffen.
heute: Versammlungsrecht rauf und runter.
1. minderjähriger Versammlungsleiter.
2. Ordner einer verfassungsfeindlichen Vereinigung
3. Bomberjacken und Springerstiefel = Uniform?
4. Umleitung der Demo. Rechtmäßig?

ad7

stefan am 13. Mai 2002 um 14:28 Uhr | link

bürgschaft, rückgabe, mahnung, klage, unbestimmt, krank, termin, bereitstellungszinsen, 640 euro/monat, 1.4. fällig?, 16.4. fällig?, 2.5. fällig? anerkenntnis? was? wieviel? abweisung?
So eine Sch…!

ad6

stefan am 10. Mai 2002 um 16:52 Uhr | link

Karl der Kühne
braucht und kauft ne Hebebühne,
um damit, denn das soll rocken,
seinen Wagen aufzubocken.
Kauft sie von Hans, den man hört rufen:
perfekt einstellbar, drei Höhenstufen.
Karl denkt super und bockt auf.
Doch da saust das Ding hinauf.
In der Decke ist ein Loch,
das Auto nur noch halb so hoch.
Dafür will er jetzt Ersatz,
doch der Hans der macht Rabatz.
Karl verklagt ihn, er will Ruh
und so kriegt er ein VU.
Mist, der Hans legt Einspruch ein,
behauptet, all das Geld sei sein.
Nicht zahlen will er, alle Wetter,
niemals zugesichert hätt’ er.
Er bekäme selbst noch Geld,
oh, du böse, böse Welt.
Ein Auto hätt er Karl geliehn
und das teuere Benzin.
Sein Eigentum das sei verletzt,
Das Auto gegen’ Baum gesetzt.
Wenn er würde jetzt verklagt,
Klagabweisung würde beantragt,
denn er rechnet damit auf.
Und so nimmt das Ding sein’ Lauf.
Hilfsweis’ stellt er Widerklage.
Alles das in ei’m Antrage.
Karl denkt, na, dem zeig ich’s, diesem Fiesen:
Die Klage, die wird abgewiesen.
Den Hansen er darauf belehrt,
der ganze Anspruch sei verjährt.
Der Hans, der findet das zwar schlecht,
doch beruft er sich aufs gleiche Recht.
Und so endet das Gedicht
vor dem Kadi, vorm Gericht.

ad5

stefan am 8. Mai 2002 um 14:33 Uhr | link

Die Klägerin ist eine GmbH, die Bodenbelagarbeiten ausführt. Der Beklagte, Andreas, ist Architekt.
Der Beklagte erteilte der Klägerin im Namen von Lucy McNeal den Auftrag, in einem Raum, den Lucy als Kosmetikstudio betreiben will ‘Kirsche-Exklusiv’ Parkett zu verlegen. Man einigt sich auf einen Preis von umgerechnet 8.000 Euro.
Zwei Wochen später sind die Arbeiten mängelfrei und vollständig erledigt und die Klägerin fordert den Beklagten am 16. Juni 2000 auf, bis 17. Juli 2000 die Arbeiten abzunehmen. Dem kommt der Beklagte nicht nach.
Als die Klägerin im August an Lucy die Rechnung schickt, zahlt diese natürlich nicht. Sie habe nie den Beklagten bevollmächtigt, einen solchen Auftrag zu erteilen.
Die Klägerin verklagte daraufhin Lucy auf Zahlung der 8.000 Euro und verkündete dem jetzigen Beklagten den Streit. Da in der Adressdatei des Klägerinvertreters allerdings zwei Andreasse geführt wurden, wurde die Streitverkündung an den falschen geschickt und niedergelegt.
Die Klägerin verlor den Rechtsstreit gegen Lucy, da sie nicht beweisen konnte, dass Andreas mit Vollmacht gehandelt hatte.
Nunmehr verlangt sie von Andreas die 8.000,- Euro und zusätzlich 3.412,62 Euro Schadensersatz wegen des verlorenen Prozesses und dabei entstandener Gerichtskosten, die allerdings noch nicht von ihr beglichen wurden.
Während des jetzigen Prozesses trat die Klägerin die Forderung gegen den Beklagten in Höhe von 5.000 Euro an die Dresdner Bank ab.
Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer Forderung über 12.212,01 Euro, die er gegen die Klägerin aus abgetretenem Recht geltend macht.
Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie 11.412,62 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Hilfsweise beantragt sie, den Beklagten zu verurteilen, 5.000 Euro davon an die Dresdner Bank zu zahlen.

Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Der Beklagte ist der Meinung, die Forderung der Beklagten sei noch gar nicht fällig, da nie eine Abnahme stattgefunden habe und behauptet, dass sehr wohl eine Vollmacht von Lucy vorgelegen habe.

ad4

stefan am 7. Mai 2002 um 13:49 Uhr | link

Und weiter geht’s:
Herr Morgenroth, Inhaber der Knuffi-Bau-GmbH in Berlin ist in Schwierigkeiten.
1995 hat er sein Gewerbe “Bauen von schlüsselfertigen Häusern” der zuständigen Behörde angezeigt, bis 2000 lief auch alles glatt. Dann aber ging einer seiner wichtigsten Auftraggeber in Konkurs. Schaden für die GmbH 35.000,- Euro. Und dann die schlechte konjunkturelle Lage beim Bau in Berlin. Na jedenfalls hat er seitdem seine Sozialversicherungsabgaben und die Steuern nicht mehr gezahlt. Wie gesagt, bis zum Jahr 2000 machte er das alles vorschriftsmäßig.
Die AOK meldete dann die Schulden der GmbH dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und das erließ gemäß ? 35 GewO eine Gewerbeuntersagung für sein Gewerbe ” Bauen von schlüsselfertigen Häusern” und ordnete deren sofortige Vollziehung an. Morgenroth sei unzuverlässig. Seine Schulden, bei der AOK beliefen sich auf 4.000 Euro, beim Finanzamt auf 30.000 Euro. Dies entspricht auch den Tatsachen.
Morgenroth legte Widerspruch ein, frist- und formgerecht, und zahlte an die AOK schon mal 1.000 Euro.
Der Widerspruch wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen, da die 1.000 gezahlten Euro nichts an seiner Unzuverlässigkeit änderten. Im Übrigen sei sein Schuldenberg beim Finanzamt auf 45.000 Euro angestiegen.
Außerdem erließ die Widerspruchsbehörde eine Gewerbeuntersagung für die GmbH für das gesamte Baugewerbe und ordente auch hier die sofortige Vollziehung an.
Dagegen hat Morgenroth Klage vorm Berliner Verwaltungsgericht erhoben.
Jetzt weiß er allerdings nicht weiter, da er erfahren hat, dass trotz seiner Klage die Gewerbeuntersagung vollziehbar sei.
Und was bleibt ihm übrig? Er kommt zu Max dem Rechtsanwalt und bittet ihn die notwendigen Schritte einzuleiten, damit er seine GmbH weiter betreiebn könne. Inzwischen sei nämlich die Auftragslage wieder besser. Er habe die restlichen Schulden bei der AOK schon beglichen und auch ein Termin beim Finanzamt sei prima gelaufen. Man habe sich auf eine Ratenzahlung geeinigt. Morgenroth habe schon 5.000 Euro an das Finanzamt überwiesen.
Was unternimmt Max?

eid

stefan am 6. Mai 2002 um 17:42 Uhr | link

Der Eid des Hippokrates

“Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinen zu Zeugen an, daß ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde. Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterricht teilnehmen lassen, ihm wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden. Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben. In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewußten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Mißbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven. Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren. Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.”

“Steinleidende”, schönes Wort. Muss diesen Eid eigentlich noch irgend ein Mediziner sprechen? Bei der Approbation vielleicht?


akzent