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stefan am 8. Mai 2002 um 14:33 UhrDie Klägerin ist eine GmbH, die Bodenbelagarbeiten ausführt. Der Beklagte, Andreas, ist Architekt.
Der Beklagte erteilte der Klägerin im Namen von Lucy McNeal den Auftrag, in einem Raum, den Lucy als Kosmetikstudio betreiben will ‘Kirsche-Exklusiv’ Parkett zu verlegen. Man einigt sich auf einen Preis von umgerechnet 8.000 Euro.
Zwei Wochen später sind die Arbeiten mängelfrei und vollständig erledigt und die Klägerin fordert den Beklagten am 16. Juni 2000 auf, bis 17. Juli 2000 die Arbeiten abzunehmen. Dem kommt der Beklagte nicht nach.
Als die Klägerin im August an Lucy die Rechnung schickt, zahlt diese natürlich nicht. Sie habe nie den Beklagten bevollmächtigt, einen solchen Auftrag zu erteilen.
Die Klägerin verklagte daraufhin Lucy auf Zahlung der 8.000 Euro und verkündete dem jetzigen Beklagten den Streit. Da in der Adressdatei des Klägerinvertreters allerdings zwei Andreasse geführt wurden, wurde die Streitverkündung an den falschen geschickt und niedergelegt.
Die Klägerin verlor den Rechtsstreit gegen Lucy, da sie nicht beweisen konnte, dass Andreas mit Vollmacht gehandelt hatte.
Nunmehr verlangt sie von Andreas die 8.000,- Euro und zusätzlich 3.412,62 Euro Schadensersatz wegen des verlorenen Prozesses und dabei entstandener Gerichtskosten, die allerdings noch nicht von ihr beglichen wurden.
Während des jetzigen Prozesses trat die Klägerin die Forderung gegen den Beklagten in Höhe von 5.000 Euro an die Dresdner Bank ab.
Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer Forderung über 12.212,01 Euro, die er gegen die Klägerin aus abgetretenem Recht geltend macht.
Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie 11.412,62 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Hilfsweise beantragt sie, den Beklagten zu verurteilen, 5.000 Euro davon an die Dresdner Bank zu zahlen.
Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Der Beklagte ist der Meinung, die Forderung der Beklagten sei noch gar nicht fällig, da nie eine Abnahme stattgefunden habe und behauptet, dass sehr wohl eine Vollmacht von Lucy vorgelegen habe.