November 2001

völkerrecht

stefan am 8. November 2001 um 08:25 Uhr | link

Doch noch etwas Grundsätzliches zum Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan:
Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem Einsatz deutscher Truppen gegen Jugoslawien und einem eventuellen Einsatz derselben in Afghanistan. Während der Einsatz der Truppen gegen Jugoslawien durch eine UNO-Resolution legitimiert waren (Ich bin kein grundsätzlicher Pazifist, es müssen nur bestimmte Regeln bei Gewalteinsätzen eingehalten werden, und die UNO scheint mit momentan das einzige Organ zu sein, das solche Einsätze legitimieren kann.), ist ein Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan bislang völkerrechtswidrig.
Dabei ist zunächst die Völkerrechtswidrigkeit der Einsätze der USA zu klären, da sich daran die Beteiligung deutscher Truppen, als Nato-Partner der USA, messen lassen müsste.

Grundsätzlich besteht zwischen Staaten nach dem allgemeinen Völkerrecht und der UN-Charta ein Gewaltverbot. Von diesem gibt es lediglich zwei Ausnahmen:
1. es besteht ein UNO-Mandat nach Art.42 (Kap.7) UN-Charta,
2. Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta.

zu1.
Ein UNO-Mandat ist gegeben, wenn der Sicherheitsrat einen Staat oder eine Gruppe von Staaten (z.B. Nato) autorisiert, Gewalt gegen ein Drittland anzuwenden. Eine Mindermeinung geht davon aus, dass für den Einsatz der amerikanischen Truppen ein solchen UN-Mandat (I. (pdf)) und (II. (pdf)) vorliege.
In der UNO-Resolution zum 11.09.2001 heißt es: “…states shall take all necessary steps to prevent acts of terrorism…”. Nach der Mindermeinung ist hierin bereits ein Mandat zum Gewalteinsatz gegeben. Diese Resolution spricht aber keine Autorisierung zum Einsatz militärischer Kräfte aus. Es ist die Rede von “prevent”. Ganz anders als beim Einsatz amerikanischer Truppen im Golfkrieg. Damals hieß es in der UNO-Resolution: “…UNO authorizes to use all necessary means….”. Nirgends ist heute die Rede von einem Angriff auf Afghanistan. Genannt werden ledigllich die Verantwortlichen für den Terrorismus.
Ein Mandat zum Angriff auf Afghanistan liegt nicht vor.

zu2. Bleibt die Selbstverteidigung. Dies wird auch von den meisten Befürwortern des Angriffs auf Afghanistan angeführt.
Das Recht auf Selbstverteidigung besteht dann, wenn ein bewaffneter Angriff eines anderen Staates auf den eigenen Staat vorliegt. Dies ist aber bei Afghanistan nicht der Fall. Nicht Afghanistan, sondern die Al Quaida (wenn überhaupt) haben Ziele in den USA angegriffen. (Dabei spielt übrigens das WTC eine geringere Rolle als das Pentagon, da es sich lediglich beim Pentagon um ein Regierungsgebäude handelt, also einen Angriff auf einen Staat darstellt.)
Es liegt also zunächst kein Angriff eines anderen Staates vor.
Nun gibt es im Völkerrecht durchaus die Rechtsfigur der Zurechnung, wonach einem Staat auch das Handeln von nichtstaatlichen Akteuren zugerechtnet werden kann. Dafür bestehen aber zurecht strenge Voraussetzungen. Die Duldung der Akteure im eigenen Land allein reicht keinesfalls. Da eine aktive Unterstützung der Al Quaida bei den Angriffen auf das WTC oder das Pentagon durch Afghanistan bisher nicht nachweisbar ist, können Afghanistan die Angriffe nicht zugerechnet werden. Es besteht somit bislang kein Selbstverteidigungrecht der USA. (Als Israel sich beim Angriff auf die PLO in Tunis aus ähnlichen Gründen darauf berief, wurde dieser Angriff ebenfalls als völkerrechtswidrig verurteilt.)

Zu Deutschland:
Deutschland wurde selbst nicht angegriffen. Nach Art. 5 des Nato-Vertrages ist allerdings in dem Falle eines Angriffs auf einen Nato-Staat dieser Angriff als Angriff auf alle Nato-Staaten zu sehen. Somit entsteht auch die Möglichkeit eines kollektiven Selbstverteidigung.
Dies ist aber eben nur gegeben, wenn ein Angriff auf einen Staat vorliegt. Davon ist aber, wie oben gezeigt, nicht auszugehen.

Wenn nun Schröder aber von einem Angriff auf die USA ausgeht, (nochmal: Ich denke nicht, dass ein solcher Angriff iSd. Nato-Vertrages vorliegt) ist seine Haltung zur kollektiven Selbstverteidigung nur konsequent.
Allerdings ist eine Generalermächtigung vom Bundestag, wie Schröder sie im Moment anstrebt, verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem in seinem AWACS-Urteil festgestellt, dass es bezüglich deutscher Auslandseinsätze einen konstitutiven Parlamentsvorbehalt gibt. Grundsätzlich ist die Bundeswehr ein Parlamentsheer. Ein Einsatz der Bundeswehr muss danach vom Bundestag beschlossen werden. Es muss also jedesmal ein spezieller Beschluss der Parlaments vorliegen. Damit das Parlament einen Einsatz beschließen kann, muss vorher geklärt sein, wo der Einsatz stattfinden wird, wer daran beteiligt sein wird, wie lange der Einsatz dauern wird und wann der Einsatz stattfindet.

Etwas anderes gilt nur im Verteidigungs- oder im Spannungsfall. Dann ist der Kanzler oberster Befehlshaber. Ein Verteidigungs- oder Spannungsfall liegt aber unstreitig nicht vor.

beastie boys

stefan am 8. November 2001 um 03:45 Uhr | link

Unknown facts: Mike D. von den Beastie Boys war mal mit Molly Ringwald verheiratet.

bassam

stefan am 8. November 2001 um 03:14 Uhr | link

Mal wieder was von meinem Freund, dem Chef-Orientalisten, Bassam Tibi: “Der Islamismus ist noch viel gefährlicher als der Kommunismus.”

mcparis

bodo am 8. November 2001 um 01:02 Uhr | link

mcdonalds (5k image) ja, man muß halt auch mal einen sinnlosen beitrag leisten dürfen.

l’eiffel

bodo am 8. November 2001 um 00:59 Uhr | link

eiffelturm (4k image) so, nun bin ich also auf vielfachen wunsch noch zweimal als tourist in paris zu bewundern.

nelly furtado

bodo am 7. November 2001 um 04:51 Uhr | link

also leute, ich will ja niemanden neidisch machen, aber einer meiner mitbewohner und ich haben eine einladung zu einer restaurant-eröffnung, nächste woche, freitag, ganz bei uns in der nähe. da wäre nun an sich nichts dabei, aber habt ihr vielleicht schon gehört, daß die unvergleichliche nelly furtado nach ffm zieht? und bei eben dieser restauranteröffnung wird sie, weil sie mit dem inhaber befreundet ist, als gast-star eine kleine musikalische einlage zum gelingen des abends beisteuern, und ich werde dabei sein. die süüüüüße (tschuldigung, stefan) nelly, hautnah, kreisch, schwitz, in-ohnmacht-fall….

glaubt man kaum

stefan am 7. November 2001 um 00:38 Uhr | link

Glaubt wirklich jemand, dass Schröder die Entscheidung schwer gefallen ist, 3.900 Soldaten zur Verfügung zu stellen? Dazu würde auch die Meldung passen, dass Rumsfeld gar keine konkreten Forderungen gestellt hat.

forsthaus falkenau

bodo am 6. November 2001 um 10:44 Uhr | link

nachschlag zum thema fernsehen. schon mal ‘forsthaus falkenau’ gesehen? um die serie noch als konservativ zu klassifizieren muß man schon arg wohlwollend sein. beispiel: der oberförster wird papa, und wird von seinen schützenkollegen gefragt, ob er sich einen jungen oder ein mädchen wünscht. darauf er: ‘ach, das ist mir vollkommen egal, aber wenn es ein bub wäre, würde ich mich nicht beschweren.’ geil, oder? die wohnen in einem kaff namens küblach im bayerischen wald, und sind eigentlich die hälfte der sendung über damit beschäftigt, nicht-küblach’sche bedrohungen abzuwenden (heute: kampfhundbesitzer - nicht aus küblach - schleeeeecht!). also, für die hartgesottenen unter euch: unbedingt mal anschauen, rein aus soziologischem interesse natürlich!

aufregen

stefan am 6. November 2001 um 08:29 Uhr | link

“Die Schwerkraft ist überbewertet.
Man braucht sie gar nicht,
wie man wohl im Weltraum sieht.
Und die Sonne
kocht auch nur mit Wasser.
Die soll sich nicht so aufspielen,
die gelbe Sau.
Und der Himalaya, der alte Arsch,
da kann ich mich drüber aufregen. Sau!
Und der Kölner Dom,
da kann ich mich auch drüber aufregen,
so?n Hals hab ich über den.
So?n Hals, so?n Hals, so?n Hals!

Da da da da da….”

Peter Licht - Schwerkraft

deutsche sprache - schwere sprache

bodo am 6. November 2001 um 05:49 Uhr | link

ist es gemein zu lachen, wenn leute der deutschen sprache nicht so richtig mächtig sind? ich meine natürlich nicht zwingend der deutschen, sondern eben derjenigen, die man selbst einigermaßen im griff hat. ja, antworte ich mir selbst, gemein ist das schon, aber es gibt in dem bereich halt auch immer wieder die ulkigsten konstruktionen. hier eine produktbeschreibung bei ebay, die ich gerade gefunden habe. es geht, unschwer zu erkennen, um einen synthesizer: ‘Die BassStation ist ein Analog Bass Synth für gut acid oder Techno sachen auch für pop bereich geeingnet sie werden es gut gebrauchen können und ist in einem sehr gut zustand und funktioniert also auf was wartet ihr noch zugreifen und los gehts mit dem fetten Sound’ - kicher, kicher


akzent