milzbrand againPermanent-Link zu milzbrand again
http://www.acheta.de/2001/11/16/milzbrand-again/

stefan am 16. November 2001 um 08:35 Uhr

Ist es schon so alltäglich, dass nicht mehr darüber berichtet wird? Oder hab ich’s einfach nur verpasst? Diese Woche gab’s Milzbrand-Alarm in der Schule meiner Mutter.
Der Hausmeister rannte aufgeregt von Klasse zu Klasse und schrie: “Milzbrand, Milzbrand, jeder bleibt, wo er ist.” Kinder durften nicht auf die Toilette, Klassenzimmer wurden versiegelt.
Vorgeschichte: Ein Lehrer hatte einen Umschlag mit weißem Pulver gefunden, auf dem “don’t open” stand. Er verwahrte diesen einen Tag im Lehrerzimmer (auch cool!) und gab ihn dann an den Schuldirektor weiter. Ab da war die Verwaltungsmaschinerie nicht mehr zu stoppen. Feuerwehr, Polizei, Gesundheitsamt, Männer in Raumanzügen etc.
Natürlich stellte sich auch hier heraus, dass zwei Achtklässler sich einen Scherz mit Kreidepulver geleistet hatten.

leerPermanent-Link zu leer
http://www.acheta.de/2001/11/14/leer/

stefan am 14. November 2001 um 07:22 Uhr

Markt und Straßen stehn verlassen, still erleuchtet jedes Haus…

nicole juhuPermanent-Link zu nicole juhu
http://www.acheta.de/2001/11/14/nicole-juhu/

stefan am 14. November 2001 um 04:06 Uhr

Heute back’ ich, morgen brau’ ich, übermorgen hol’ ich der Königin ihr Kind.

Jetzt muss ich meine Meinung zu Talkshows schon wieder ändern. Teilweise werden die jetzt wohl richtig witzig.
nicole - entscheidung am nachmittag
Thema heute: Wenn es kein Junge wird, mach ich Schluss.
Folgende Szene (Namen sind frei erfunden, hab sie eigentlich nur vergessen):

Birgit (23) ist im 6. Monat schwanger. Sie hatte schon mal ne Tochter, gab diese aber zur Adoption frei, weil ihr Freund keine Tochter, sondern nur einen männlichen Stammhalter akzeptieren will und mit Verlassen drohte. Sie ist von ihm abhängig. Kurz vor der Sendung hat sie einen Test machen lassen und soll nun in der Sendung erfahren, ob’s ein Junge oder ein Mädchen wird. Dr. Limstetten, seines Zeichens Gynäkologe sagt dann aus, dass es wieder eine Tochter wird. Birgit kann’s kaum glauben und hält die Hände vors Gesicht.
Thomas (25), ihr Freund, wird reingeholt und mit der neuen Kunde konfrontiert. Er meint sofort: Da bleibt nur eins, wie beim letzten Mal. Das Publikum buht (buh!) und Nicole fragt erstmal, warum er keine Tochter will. Er kommt wieder mit Stammhalter und damit, dass er mit einem Sohn viel mehr unternehmen könnte. (buh!) Birgit hält sich immer noch die Hände vors Gesicht.
Sabine (24) Thomas’ Ex-Freundin wird reingeholt. Die hat eine Tochter von ihm. Auch sie wollte er zwingen, die Tochter wegzugeben, sie war aber stark genug und merkte, als sie ihre Tochter nach der Geburt im Arm hielt, dass die Tochter das Einzige in ihrem Leben sein würde. (klatschklatsch) Also damals Trennung von Thomas. Birgit nimmt die Hände runter und meint, dass sie von Sabine und Thomas’ Tochter noch nie was gehört habe. Sie schaut Thomas leicht vorwurfsvoll an.
Sabine hat eine Idee, weshalb Thomas nur einen Sohn will. Sie packt Kinderfotos von Thomas aus, die sie aus seinem Fotoalbum stibitzt hat und auf denen Thomas als Kind in Mädchenklamotten zu sehen ist. Thomas Mutter hat ihn immer gezwungen, als Mädchen rumzulaufen.
Doch wer denkt hier sei schluss, ist falsch gewickelt.
Sonja (55), Thomas Mutter wird reingeholt. Sie lügt (buh!), als sie gefragt wird, ob Thomas in Mädchenkleidern rumlaufen musste. Aber wir haben ja Beweise. Sonja macht Sabine erstmal Vorwürfe in dem Privatleben ihres Sohnes rumzupfuschen. Wo sie überhaupt die Bilder herhabe. Dann wird sie stiller, denn jetzt muss sie zugeben, dass sie Thomas gezwungen hat. (buh!)
Thomas will jetzt, dass Mutter Sonja endlich sagt, was wirklich los ist. Sie druckst rum und dann kommt raus, dass sie nach der Geburt von Thomas Gebärmutterkrebs hatte, sich immer eine Tochter wünschte und keine mehr bekommen konnte. Deshalb musste Thomas Mädchenkleider anziehen.
Doch es kommt noch besser. Jetzt erfährt der Zuschauer, dass Mutter Sonja Thomas Geld für ein Auto geliehen hat und auf die Rückzahlung verzichtet, (klatschklatsch) wenn Thomas ihr seine Erstgeborene überlässt. (buh!) Thomas will das Geld nicht zurückzahlen. Da Thomas seine Mutter aber für so gestört, dass er ihr seine Tochter nicht geben will, will er, dass Birgit die Tochter zur Adoption freigibt. Mutter Sonja gesteht.
Jetzt soll sich Birgit entscheiden, ob sie bei Thomas bleiben will und ihm verzeiht, (klatschklatsch) oder ob sie sich von ihm trennt. (buh!) Keine Ahnung, wie sie sich entschieden hat, ist ja auch egal.

Vielleicht ein bisschen viel auf einmal, aber keine schlechten Drehbuchschreiber bei ProSieben.

forelle zum frühstückPermanent-Link zu forelle zum frühstück
http://www.acheta.de/2001/11/13/forelle-zum-fruhstuck/

stefan am 13. November 2001 um 00:35 Uhr



Hm, noch keine Rezeptanfrage zum Gänseklein in Aspik. Vielleicht hierzu: Gefüllte Forellen eignen sich für ein “offizielles” Frühstück, als Vorspeise oder für ein Kaltes Büfett.

lecker leckerPermanent-Link zu lecker lecker
http://www.acheta.de/2001/11/11/lecker-lecker/

stefan am 11. November 2001 um 06:16 Uhr


Schöne Idee.
Take that: Gänseklein einmal nicht in pikanter Soße, sondern lustig garniert in Aspik.
Rezept auf Anfrage.

was sind hackern?Permanent-Link zu was sind hackern?
http://www.acheta.de/2001/11/11/was-sind-hackern/

stefan am 11. November 2001 um 05:26 Uhr

Ich mag diesen Peter.

“Peter: Wie ist das im Internet eigentlich mit dem Datenschutz?
Bob: Du kleckerst übrigens, Justus.
Justus: Mhm, ?tschuldigung.
Peter: Och, Justus!
Justus: Da gibt es keine hundertprozentige Sicherheitsweise.
Bob: Nee!
Justus: Es gibt nur wenige Möglichkeiten sich gegen Datenklau oder vor eventuellen Viren zu schützen. Firmen, die Angst vor Hackern haben…
Peter: Hackern? Was sind Hackern?
Bob: Hm, ja, Hacker sind Personen, die über das Netz in fremde Rechner eindringen.
Peter: Achso!
Justus: Also diese Firmen schützen ihr eigenes Netzwerk oft mit der Hilfe einer Feuerwand.
Bob: Firewall!
Justus: Firewall, genau. Das ist ein spezieller Rechner. Alle Daten, die aus dem Internet an das Firmennetzwerk geschickt werden, müssen diesen Rechner passieren, der als eine Art Sicherheitsschleuse dient.
Bob: Ja trotzdem hört man aber immer wieder von Hackern, die es geschafft haben, solche Firewalls zu durchbrechen. Anfang 1997 hat es zum Beispiel eine Gruppe von Gymnasiasten in Kroatien geschafft, in den Computer des amerikanischen Verteidigungsministeriums einzudringen…
Peter: was?
Bob: Jaaa! Und das trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen.
Peter: Nach all diesen Informationen raucht mir gehörig der Kopf.”

die drei ??? - Vampir im Internet

Bis 30.11.2001 gibt’s auch ein Junior-Detektiv-Rätsel.

bwPermanent-Link zu bw
http://www.acheta.de/2001/11/10/bw/

stefan am 10. November 2001 um 04:35 Uhr



zap1Permanent-Link zu zap1
http://www.acheta.de/2001/11/09/zap1/

stefan am 9. November 2001 um 11:41 Uhr

beim zappen: Gestern bei taff (prosieben) (link dorthin ist wirklich unnötig) gehört und gesehen: Es ging um irgendeinen Menschen, nennen wir ihn Jürgen, der mit seiner Freundin, einer Portugiesin nach Portugal ausgewandert ist. Jetzt meldet er sich nicht mehr bei seiner Mama in Deutschland, obwohl für ihn doch eine wichtige Herzklappenoperation ansteht. Und die Mama wird verrückt vor Sorge.
Das alles ist eigentlich egal, aber der Bericht wurde von taff eingeleitet mit den Worten:
“Jürgen, ist er in den Fängen einer Sekte, ist er überhaupt noch am Leben, oder ist er gar tot?”

vatikanPermanent-Link zu vatikan
http://www.acheta.de/2001/11/09/vatikan/

stefan am 9. November 2001 um 04:45 Uhr

“Ein internationales Jerusalem unter der Kontrolle des Vatikan, das schwebt nicht nur den Europäischen Regierungen vor, sondern findet immer mehr Befürworter unter führenden Israelis und Palästinensern.”

Es würde den Nahost-Konflikt bestimmt noch mehr entspannen, wenn der Vatikan endlich wieder eigene Ansprüche auf Jerusalem geltend machte.

völkerrechtPermanent-Link zu völkerrecht
http://www.acheta.de/2001/11/08/volkerrecht/

stefan am 8. November 2001 um 08:25 Uhr

Doch noch etwas Grundsätzliches zum Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan:
Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem Einsatz deutscher Truppen gegen Jugoslawien und einem eventuellen Einsatz derselben in Afghanistan. Während der Einsatz der Truppen gegen Jugoslawien durch eine UNO-Resolution legitimiert waren (Ich bin kein grundsätzlicher Pazifist, es müssen nur bestimmte Regeln bei Gewalteinsätzen eingehalten werden, und die UNO scheint mit momentan das einzige Organ zu sein, das solche Einsätze legitimieren kann.), ist ein Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan bislang völkerrechtswidrig.
Dabei ist zunächst die Völkerrechtswidrigkeit der Einsätze der USA zu klären, da sich daran die Beteiligung deutscher Truppen, als Nato-Partner der USA, messen lassen müsste.

Grundsätzlich besteht zwischen Staaten nach dem allgemeinen Völkerrecht und der UN-Charta ein Gewaltverbot. Von diesem gibt es lediglich zwei Ausnahmen:
1. es besteht ein UNO-Mandat nach Art.42 (Kap.7) UN-Charta,
2. Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta.

zu1.
Ein UNO-Mandat ist gegeben, wenn der Sicherheitsrat einen Staat oder eine Gruppe von Staaten (z.B. Nato) autorisiert, Gewalt gegen ein Drittland anzuwenden. Eine Mindermeinung geht davon aus, dass für den Einsatz der amerikanischen Truppen ein solchen UN-Mandat (I. (pdf)) und (II. (pdf)) vorliege.
In der UNO-Resolution zum 11.09.2001 heißt es: “…states shall take all necessary steps to prevent acts of terrorism…”. Nach der Mindermeinung ist hierin bereits ein Mandat zum Gewalteinsatz gegeben. Diese Resolution spricht aber keine Autorisierung zum Einsatz militärischer Kräfte aus. Es ist die Rede von “prevent”. Ganz anders als beim Einsatz amerikanischer Truppen im Golfkrieg. Damals hieß es in der UNO-Resolution: “…UNO authorizes to use all necessary means….”. Nirgends ist heute die Rede von einem Angriff auf Afghanistan. Genannt werden ledigllich die Verantwortlichen für den Terrorismus.
Ein Mandat zum Angriff auf Afghanistan liegt nicht vor.

zu2. Bleibt die Selbstverteidigung. Dies wird auch von den meisten Befürwortern des Angriffs auf Afghanistan angeführt.
Das Recht auf Selbstverteidigung besteht dann, wenn ein bewaffneter Angriff eines anderen Staates auf den eigenen Staat vorliegt. Dies ist aber bei Afghanistan nicht der Fall. Nicht Afghanistan, sondern die Al Quaida (wenn überhaupt) haben Ziele in den USA angegriffen. (Dabei spielt übrigens das WTC eine geringere Rolle als das Pentagon, da es sich lediglich beim Pentagon um ein Regierungsgebäude handelt, also einen Angriff auf einen Staat darstellt.)
Es liegt also zunächst kein Angriff eines anderen Staates vor.
Nun gibt es im Völkerrecht durchaus die Rechtsfigur der Zurechnung, wonach einem Staat auch das Handeln von nichtstaatlichen Akteuren zugerechtnet werden kann. Dafür bestehen aber zurecht strenge Voraussetzungen. Die Duldung der Akteure im eigenen Land allein reicht keinesfalls. Da eine aktive Unterstützung der Al Quaida bei den Angriffen auf das WTC oder das Pentagon durch Afghanistan bisher nicht nachweisbar ist, können Afghanistan die Angriffe nicht zugerechnet werden. Es besteht somit bislang kein Selbstverteidigungrecht der USA. (Als Israel sich beim Angriff auf die PLO in Tunis aus ähnlichen Gründen darauf berief, wurde dieser Angriff ebenfalls als völkerrechtswidrig verurteilt.)

Zu Deutschland:
Deutschland wurde selbst nicht angegriffen. Nach Art. 5 des Nato-Vertrages ist allerdings in dem Falle eines Angriffs auf einen Nato-Staat dieser Angriff als Angriff auf alle Nato-Staaten zu sehen. Somit entsteht auch die Möglichkeit eines kollektiven Selbstverteidigung.
Dies ist aber eben nur gegeben, wenn ein Angriff auf einen Staat vorliegt. Davon ist aber, wie oben gezeigt, nicht auszugehen.

Wenn nun Schröder aber von einem Angriff auf die USA ausgeht, (nochmal: Ich denke nicht, dass ein solcher Angriff iSd. Nato-Vertrages vorliegt) ist seine Haltung zur kollektiven Selbstverteidigung nur konsequent.
Allerdings ist eine Generalermächtigung vom Bundestag, wie Schröder sie im Moment anstrebt, verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem in seinem AWACS-Urteil festgestellt, dass es bezüglich deutscher Auslandseinsätze einen konstitutiven Parlamentsvorbehalt gibt. Grundsätzlich ist die Bundeswehr ein Parlamentsheer. Ein Einsatz der Bundeswehr muss danach vom Bundestag beschlossen werden. Es muss also jedesmal ein spezieller Beschluss der Parlaments vorliegen. Damit das Parlament einen Einsatz beschließen kann, muss vorher geklärt sein, wo der Einsatz stattfinden wird, wer daran beteiligt sein wird, wie lange der Einsatz dauern wird und wann der Einsatz stattfindet.

Etwas anderes gilt nur im Verteidigungs- oder im Spannungsfall. Dann ist der Kanzler oberster Befehlshaber. Ein Verteidigungs- oder Spannungsfall liegt aber unstreitig nicht vor.


akzent