Kategorie 'Recht'

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stefan am 6. Mai 2002 um 15:11 Uhr | link

a
Knötterich ist Eigentümer eines Grundstücks am Starnberger See. Dort möchte er einen Bootsliegeplatz bauen. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Nebenan findet sich ein Campingplatz und eine öffentliche Badeanstalt.
Auf seinen Antrag auf Baugenehmigung erhält Knötterich diese, jedoch mit der Maßgabe, nur 100 Liegeplätze zu bauen und in Nebenbestimmung Nr. 13, höchstens 30 davon an Personen mit Wohnsitz im Ausland zu vermieten, denn es stehe zu befürchten, dass sonst für Einheimische überhaupt nicht mehr die Möglichkeit bestehe, einen Bootsliegeplatz anzumieten (die Preise steigen eben, wenn die Monegassen ihre Yachten an den Starnberger See legen).
Knötterich legt fristgerecht Widerspruch ein, der jedoch zurückgewiesen wird.
Darufhin klagt Knötterich vor dem VG München und beantragt, das Land zu verpflichten, die Baugenehmigung ohne die einschränkende Nebenbestimmung Nr. 13 zu erlassen.
Das Land Bayern beantragt Klagabweisung. Die Verpflichtungsklage sei schon nicht zulässig, insoweit fehle Knötterich ein Rechtsschutzbedürfnis.
Die KLage sei aber auch unbegründet, da die schöne Voralpenlandschaft allen offen stehen müsse. Knötterichs Bauvorhaben passe zwar in die Umgebung, im Flächennutzungsplan sei aber für sein Grundstück Landwirtschaft vorgesehen. Sein Bootsliegeplatz störe im Sommer die armen jungen Entlein und, da die Boote weithin sichtbar seien, sei die Gegend verschandelt.
Überdies stellt ein ehrenamtlicher Richter die Frage, ob die Genehmigung überhaupt habe ergehen dürfen und ob Nebenbestimmung Nr. 13 nicht gegen Europarecht verstoße.

b
Während des obigen Prozesses merkt das Landratsamt Berg, in dessen Gemarkung Knötterichs Grunstück liegt, dass dieser 35 Liegeplätze an Österreicher und Niederländer vermietet hat. Die Behörde erlässt eine Untersagungsverfügung, wogegen Knötterich keinen Widerspruch einlegt.
Zwei Monate später kommt die Behörde dahinter, dass jetzt schon 37 Liegeplätze an Österreicher und Niederländer vermietet sind. Sie droht Knötterich ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro an, wenn er nach dem 6.5. 2002 (hui, das ist ja heute) weiter an mehr als 30 Ausländer vermiete.
Dagegen legt Knötterich Widerspruch ein und gleichzeitig beantragt er vor Gericht, die Vollziehung auszusetzen.
Auch hier stellt sich die Frage des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht. Außerdem ist nicht klar, ob die Untersagungsverfügung anderes regelt als die Nebenbestimmung Nr. 13. Ein Richter meint, es gehe doch gar nicht um die Untersagungsverfügung.

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stefan am 3. Mai 2002 um 13:34 Uhr | link

Jens Schröder, polizeibekannter Junkie setzt sich in den an einer Ampel anhaltenden BMW des Dal Gümcük. Jens hält dem Dal ein offene Spritze ans Bein und droht damit zuzustechen, wenn Dal nicht weiterfahre. Das sei eine ‘Aids-Spritze’. Dal fährt also weiter. Er hat Angst, mehr Angst vor der Spritze als vor einer Pistole oder einem Messer. Er drosselt aber die Geschwindigkeit und kann, da er nicht angeschnallt ist, aus dem fahrenden Wagen springen. Dabei verletzt er sich an Händen und Knien (Schürfwunden und Prellungen) und sein schöner neuer Anzug ist auch hin.
Jens klettert hinters Steuer, gibt Gas, die Reifen drehen durch, er fährt weiter, sein Fahrzeug bricht aus und kommt auf den Bordstein (ich vergaß zu erwähnen, es herrscht leicht überfrierende Nässe). Jens kriegt das Auto nicht mehr unter Kontrolle und rammt in einem Kreisverkehr die Mittelinsel und die daraufstehende Lampe. Jens ist bewusstlos, das Auto hat Totalschaden und die Lampe wackelt auch leicht. Die Lampe hat einen Wert von 10.000,- DM, kann aber für 200,- DM repariert werden.
Jetzt kommt natürlich die Polizei und lässt Jens zur Ader. Dabei stellt sich raus, dass der BAK-Wert 0,7 Promille beträgt. Außerdem finden sich Spuren von THC in Jensens Blut.
Strafanträge liegen vor.

Jens tritt jetzt erstmal eine Haft an, weil er noch eine andere Freiheitsstrafe zu verbüßen hat (er hat eh ein unglaublich langes Vorstrafenregister).

Auch den hab ich verknackt.
Vergehen strafbar gemäß ?? 223, 246, 239, 303, 304, 315c, 22, 23, 52, 53, 69, 77 StGB (hoff’ ich)

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stefan am 2. Mai 2002 um 13:35 Uhr | link

Margarete Basch (18) gibt am 13. 11 in ihrer Berufsschule das Attest eines Arztes ab. Sie sei am 7.11. krank gewesen. In Wahrheit schläft sie nur oft recht lange, was allerdings familiäre Gründe hat. Natürlich war sie nicht krank. Das Attest hat sie von Leila Özdemir (21), die bis vor kurzem bei einem Arzt arbeitete. Ayse (20), die kleine Schwester Leilas hat das zwischen Margarete und Leila vermittelt. Margarete hat vor der Abgabe des Attests darin noch einigen Blödsinn vermerkt, was aber eigentlich keine Rolle spielt. Jedenfalls ist die Unterschrift auf dem Attest nicht die des Arztes, es ist aber eines seiner Formulare mit seinem Briefkopf und seinem Stempel.
Wie auch immer, Leila wird zur daktyloskopischen Untersuchung geladen und schickt natürlich jemand anderen hin. Auch das kommt schnell raus. Inzwischen wird ihr Fingerabdruck aber gar nicht mehr benötigt, da nur die Abdrücke der Lehrerin auf dem Attest zu finden sind.

Kurzum, ich hab sie alle verknackt. Margarete, Leila und Ayse.
(?? 242, 271, 279, 22, 23, 27, 52, 53 StGB)
Was machen die auch sonen Käse? Was mach ich auch sonen Käse?


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