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stefan am 12. Mai 2002 um 21:10 Uhr | link
New York live webcams Es hatte eben doch nicht jeder letztes Jahr seinen 11. September.
New York live webcams Es hatte eben doch nicht jeder letztes Jahr seinen 11. September.
“Wie ist denn das mit meinem Saturn im Moment, wo läuft der denn?”
“Der läuft im Moment durch dein zehntes Haus. Der spielt keine so große Rolle im Moment.”
“Achso, ich dachte nur, weil mein letztes Jahr nicht so doll war.”
“Naja, letztes Jahr, da war das bei allen so. Das letzte Jahr war insgesamt… Naja, letztes Jahr hatte jeder irgendwo seinen 11. September.”
“Jaja, das ist klar. Und wie ist das mit meiner Verantwortung, dem Neptun?
“Dein Neptun ist im fünften Haus.”
“Aha, ich bin also kein Luftikus? Ich geb die Verantwortung also nicht immer nur ab, oder?”
“Zwillinge wie du sind immer verantwortungsbewusste Luftikusse.”
[Schweigen]
“Was anderes, künstlerisch ist bei mir gar nichts angelegt?”
“Hm, naja, du hast Jupiter im zwölften Haus. Das heißt, die Arbeit ist die Kunst. Also, du brauchst sowas wie gleitende Arbeitszeiten.”
RadioEins: Sterne und Zeichen
wer heute noch auf amüsante weise die eine oder andere halbe stunde totschlagen will, dem empfehle ich das jackass weekend auf mtv.
Karl der Kühne
braucht und kauft ne Hebebühne,
um damit, denn das soll rocken,
seinen Wagen aufzubocken.
Kauft sie von Hans, den man hört rufen:
perfekt einstellbar, drei Höhenstufen.
Karl denkt super und bockt auf.
Doch da saust das Ding hinauf.
In der Decke ist ein Loch,
das Auto nur noch halb so hoch.
Dafür will er jetzt Ersatz,
doch der Hans der macht Rabatz.
Karl verklagt ihn, er will Ruh
und so kriegt er ein VU.
Mist, der Hans legt Einspruch ein,
behauptet, all das Geld sei sein.
Nicht zahlen will er, alle Wetter,
niemals zugesichert hätt’ er.
Er bekäme selbst noch Geld,
oh, du böse, böse Welt.
Ein Auto hätt er Karl geliehn
und das teuere Benzin.
Sein Eigentum das sei verletzt,
Das Auto gegen’ Baum gesetzt.
Wenn er würde jetzt verklagt,
Klagabweisung würde beantragt,
denn er rechnet damit auf.
Und so nimmt das Ding sein’ Lauf.
Hilfsweis’ stellt er Widerklage.
Alles das in ei’m Antrage.
Karl denkt, na, dem zeig ich’s, diesem Fiesen:
Die Klage, die wird abgewiesen.
Den Hansen er darauf belehrt,
der ganze Anspruch sei verjährt.
Der Hans, der findet das zwar schlecht,
doch beruft er sich aufs gleiche Recht.
Und so endet das Gedicht
vor dem Kadi, vorm Gericht.
Die Klägerin ist eine GmbH, die Bodenbelagarbeiten ausführt. Der Beklagte, Andreas, ist Architekt.
Der Beklagte erteilte der Klägerin im Namen von Lucy McNeal den Auftrag, in einem Raum, den Lucy als Kosmetikstudio betreiben will ‘Kirsche-Exklusiv’ Parkett zu verlegen. Man einigt sich auf einen Preis von umgerechnet 8.000 Euro.
Zwei Wochen später sind die Arbeiten mängelfrei und vollständig erledigt und die Klägerin fordert den Beklagten am 16. Juni 2000 auf, bis 17. Juli 2000 die Arbeiten abzunehmen. Dem kommt der Beklagte nicht nach.
Als die Klägerin im August an Lucy die Rechnung schickt, zahlt diese natürlich nicht. Sie habe nie den Beklagten bevollmächtigt, einen solchen Auftrag zu erteilen.
Die Klägerin verklagte daraufhin Lucy auf Zahlung der 8.000 Euro und verkündete dem jetzigen Beklagten den Streit. Da in der Adressdatei des Klägerinvertreters allerdings zwei Andreasse geführt wurden, wurde die Streitverkündung an den falschen geschickt und niedergelegt.
Die Klägerin verlor den Rechtsstreit gegen Lucy, da sie nicht beweisen konnte, dass Andreas mit Vollmacht gehandelt hatte.
Nunmehr verlangt sie von Andreas die 8.000,- Euro und zusätzlich 3.412,62 Euro Schadensersatz wegen des verlorenen Prozesses und dabei entstandener Gerichtskosten, die allerdings noch nicht von ihr beglichen wurden.
Während des jetzigen Prozesses trat die Klägerin die Forderung gegen den Beklagten in Höhe von 5.000 Euro an die Dresdner Bank ab.
Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer Forderung über 12.212,01 Euro, die er gegen die Klägerin aus abgetretenem Recht geltend macht.
Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an sie 11.412,62 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Hilfsweise beantragt sie, den Beklagten zu verurteilen, 5.000 Euro davon an die Dresdner Bank zu zahlen.
Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.
Der Beklagte ist der Meinung, die Forderung der Beklagten sei noch gar nicht fällig, da nie eine Abnahme stattgefunden habe und behauptet, dass sehr wohl eine Vollmacht von Lucy vorgelegen habe.
Durch den Namen ‘heimchen’ rutschen mir immer wieder nette websites in die referrer.
So auch diese flashige Schädlingsbekämpfung im Suroundsound.
Aba cool is scho!
Kann mir irgend jemand sagen, vom wem das heutige Zitat “…und esse Pistazien am Bosporus.” stammt?
Ich habe es in einer Vorlesung in Germanistik gehört und kann es niemandem mehr zuordnen. In der Vorlesung ging es um Walter Benjamin, Louis XVI, eine Modelleisenbahn und die Übersetzung von Diderot. Zwei-, dreimal tauchte dabei obiges Zitat auf.
Und weiter geht’s:
Herr Morgenroth, Inhaber der Knuffi-Bau-GmbH in Berlin ist in Schwierigkeiten.
1995 hat er sein Gewerbe “Bauen von schlüsselfertigen Häusern” der zuständigen Behörde angezeigt, bis 2000 lief auch alles glatt. Dann aber ging einer seiner wichtigsten Auftraggeber in Konkurs. Schaden für die GmbH 35.000,- Euro. Und dann die schlechte konjunkturelle Lage beim Bau in Berlin. Na jedenfalls hat er seitdem seine Sozialversicherungsabgaben und die Steuern nicht mehr gezahlt. Wie gesagt, bis zum Jahr 2000 machte er das alles vorschriftsmäßig.
Die AOK meldete dann die Schulden der GmbH dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und das erließ gemäß ? 35 GewO eine Gewerbeuntersagung für sein Gewerbe ” Bauen von schlüsselfertigen Häusern” und ordnete deren sofortige Vollziehung an. Morgenroth sei unzuverlässig. Seine Schulden, bei der AOK beliefen sich auf 4.000 Euro, beim Finanzamt auf 30.000 Euro. Dies entspricht auch den Tatsachen.
Morgenroth legte Widerspruch ein, frist- und formgerecht, und zahlte an die AOK schon mal 1.000 Euro.
Der Widerspruch wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen, da die 1.000 gezahlten Euro nichts an seiner Unzuverlässigkeit änderten. Im Übrigen sei sein Schuldenberg beim Finanzamt auf 45.000 Euro angestiegen.
Außerdem erließ die Widerspruchsbehörde eine Gewerbeuntersagung für die GmbH für das gesamte Baugewerbe und ordente auch hier die sofortige Vollziehung an.
Dagegen hat Morgenroth Klage vorm Berliner Verwaltungsgericht erhoben.
Jetzt weiß er allerdings nicht weiter, da er erfahren hat, dass trotz seiner Klage die Gewerbeuntersagung vollziehbar sei.
Und was bleibt ihm übrig? Er kommt zu Max dem Rechtsanwalt und bittet ihn die notwendigen Schritte einzuleiten, damit er seine GmbH weiter betreiebn könne. Inzwischen sei nämlich die Auftragslage wieder besser. Er habe die restlichen Schulden bei der AOK schon beglichen und auch ein Termin beim Finanzamt sei prima gelaufen. Man habe sich auf eine Ratenzahlung geeinigt. Morgenroth habe schon 5.000 Euro an das Finanzamt überwiesen.
Was unternimmt Max?
Der Eid des Hippokrates
“Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinen zu Zeugen an, daß ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde. Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterricht teilnehmen lassen, ihm wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden. Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben. Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben. In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewußten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Mißbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven. Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren. Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.”
“Steinleidende”, schönes Wort. Muss diesen Eid eigentlich noch irgend ein Mediziner sprechen? Bei der Approbation vielleicht?
a
Knötterich ist Eigentümer eines Grundstücks am Starnberger See. Dort möchte er einen Bootsliegeplatz bauen. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Nebenan findet sich ein Campingplatz und eine öffentliche Badeanstalt.
Auf seinen Antrag auf Baugenehmigung erhält Knötterich diese, jedoch mit der Maßgabe, nur 100 Liegeplätze zu bauen und in Nebenbestimmung Nr. 13, höchstens 30 davon an Personen mit Wohnsitz im Ausland zu vermieten, denn es stehe zu befürchten, dass sonst für Einheimische überhaupt nicht mehr die Möglichkeit bestehe, einen Bootsliegeplatz anzumieten (die Preise steigen eben, wenn die Monegassen ihre Yachten an den Starnberger See legen).
Knötterich legt fristgerecht Widerspruch ein, der jedoch zurückgewiesen wird.
Darufhin klagt Knötterich vor dem VG München und beantragt, das Land zu verpflichten, die Baugenehmigung ohne die einschränkende Nebenbestimmung Nr. 13 zu erlassen.
Das Land Bayern beantragt Klagabweisung. Die Verpflichtungsklage sei schon nicht zulässig, insoweit fehle Knötterich ein Rechtsschutzbedürfnis.
Die KLage sei aber auch unbegründet, da die schöne Voralpenlandschaft allen offen stehen müsse. Knötterichs Bauvorhaben passe zwar in die Umgebung, im Flächennutzungsplan sei aber für sein Grundstück Landwirtschaft vorgesehen. Sein Bootsliegeplatz störe im Sommer die armen jungen Entlein und, da die Boote weithin sichtbar seien, sei die Gegend verschandelt.
Überdies stellt ein ehrenamtlicher Richter die Frage, ob die Genehmigung überhaupt habe ergehen dürfen und ob Nebenbestimmung Nr. 13 nicht gegen Europarecht verstoße.
b
Während des obigen Prozesses merkt das Landratsamt Berg, in dessen Gemarkung Knötterichs Grunstück liegt, dass dieser 35 Liegeplätze an Österreicher und Niederländer vermietet hat. Die Behörde erlässt eine Untersagungsverfügung, wogegen Knötterich keinen Widerspruch einlegt.
Zwei Monate später kommt die Behörde dahinter, dass jetzt schon 37 Liegeplätze an Österreicher und Niederländer vermietet sind. Sie droht Knötterich ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro an, wenn er nach dem 6.5. 2002 (hui, das ist ja heute) weiter an mehr als 30 Ausländer vermiete.
Dagegen legt Knötterich Widerspruch ein und gleichzeitig beantragt er vor Gericht, die Vollziehung auszusetzen.
Auch hier stellt sich die Frage des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht. Außerdem ist nicht klar, ob die Untersagungsverfügung anderes regelt als die Nebenbestimmung Nr. 13. Ein Richter meint, es gehe doch gar nicht um die Untersagungsverfügung.