going postal2
stefan am 22. November 2005 um 21:05 Uhr | linkWo ich das gerade beim Spon lese, kann ich auch gleich noch meine Testläufe von neulich posten:
Wo ich das gerade beim Spon lese, kann ich auch gleich noch meine Testläufe von neulich posten:
Befürchtung, dass sich durch die Verbesserung des Geschmacks- und Geruchssinns der Seh- und Hörsinn umgekehrt proportional verschlechtern.
Kleiner Nachtrag zur Pop Star Gallery:
Wir lagen damals nicht ganz richtig. Der Hauptgewinn fürs Herausknibbeln der Cola-Flaschendichtungen war keine Coladose mit Stereoanlage, sondern eine Colaflasche mit integrierter Mitsubishi-Stereoanlage. Das weiß ich, weil sich gestern der Ehemann der damaligen Gewinnerin bei mir meldete und mir freundlicherweise das obige Foto der Colaflaschenübergabe zur Veröffentlichung überließ (ich hab’s dann auf die Schnelle und Spaßes halber koloriert). Wenn man genau hinschaut, sieht man im Hintergrund auch noch die Poster an der Wand, auf die die herausgeknibbelten Dichtungen geklebt werden konnten. Diese entsprachen auch genau dem Bild, das sich auf dem Cover meiner gewonnenen Platte befindet.
Überreicht wurde die Flasche übrigens, soweit bekannt, damals vom Geschäftsführer der Coca-Cola GmbH Deutschland. Der Mensch rechts im Hintergrund hätte die Cola-Flasche aber wohl gern selbst gehabt. Oder er mag Kinder nicht sonderlich.
(Bild anklicken: groß, b&w)
Und später wurde ronsens mit der Osterhäsin intim.
Nun könnte man denken, dass über die 80er Jahre bereits alles gesagt ist. Doch gefehlt!
Wer erinnert sich noch an die Aktion ‘POP STAR GALLERY’ von Coca-Cola, die in den frühen 80er Jahren stattgefunden haben muss und ähnliche Formen annahm wie die Duplo- und Hanuta- Fußball- Weltmeisterschafts- bildchen von 1982? Dabei ging es darum, aus Cola-Flaschen die Verschlussdichtungen herauszuknibbeln und zu sammeln. Auf diesen Dichtungen waren Bildchen von Popstars abgebildet.
Nun gab es, soweit ich weiß, dazu ein Poster, auf das man an bestimmten Stellen diese Dichtungen aufkleben konnte. In der Schule fing daraufhin ein reger Tauschhandel mit diesen Bildchen an.
(Mein Problem war, dass ich einer der wenigen in meiner Klasse war, der zuhause keine Cola bekam. In dieser Zeit fuhr ich gerne zu Festen meiner weiteren Verwandtschaft, da dort Cola-Flaschen in rauhen Mengen vorhanden waren, die ich der Reihe nach öffnete, die Dichtungen rausfummelte und wieder zuschraubte.)
Jedenfalls stand am Ende der Aktion ein Preisausschreiben, bei man unter anderem eine Schallplatte gewinnen konnte, deren Titel der Gewinner selbst auswählen konnte. Und genau diese Platte gewann ich.
Die Typen in der Coca-Werbeabteilung müssen sich ob meiner kruden Mischung schlapp gelacht haben. Ich hörte damals wenig Musik und wenn dann sehr mainstreamig. (Ich habe sogar gesehen, wie Nino de Angelo die ZDF-Hitparade gewann.)
Ich will hier meine Auswahl nicht verhehlen:
A
1. Nena - Nur geträumt
2. Markus - Ich will Spaß
3. Spliff - Carbonara
4. Men at work - Down under
5. Survivor - Eye of the tiger
6. Boney M. - Rivers of Babylon
B
1. Bill Haley - Rock around the clock
2. Joan Jett - I love Rock’n Roll
3. ELO - Hold on tight
4. Adam Ant - Goody two shoes
5. Toto - Rosanna
6. Santana - Hold on
Ich habe diese Platte dann auch nur ein oder zwei Mal gehört. Am coolsten fand ich die Farbe der LP: ein tiefes neonrot.
Diese Aktion muss später auch noch einmal mit Sportbildchen anlässlich von Olympischen Spielen durchgeführt worden sein. Da interessierte es aber keinen mehr.
Meine Platte muss damals sogar in den Verkauf gegegangen sein, sich allerdings schlecht verkauft haben (wen wundert’s?), denn Jahre später fand ich die Platte mit meinen Musikwünschen in der Ramschabteilung von Karstadt. Auch für nur 5 Mark wollte sie aber keiner haben.
Aus aktuellem Anlass:
Während seiner Entführung stellte Hanns-Martin Schleyer 1977 beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen
1. die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, … 2. die Regierung des Landes Baden Würtemberg, … 3. die Regierung des Freistaats Bayern, … 4. die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen, … 5. den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, mit dem Begehren:
Hilfsweise: Die Antragsgegner haben es zu unterlassen, die Freilassung und Gewährung freier Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland von namentlich von den Entführern des Antragstellers benannten Häftlingen zu verweigern, die zur Abwendung der gegenwärtigen, nicht anders zu beseitigenden Gefahr für Leben und Leib des Antragstellers unabdingbar erforderlich sind.”
Das Gericht lehnte in seinem Schleyer-Urteil den Antrag mit der Begründung ab, dass zwar der Staat aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 iVm Art. 1 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz verpflichtet sei, das menschliche Leben zu schützen und es auch vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten anderer zu bewahren.
Wie die staatlichen Organe ihre Verpflichtung zu einem effektiven Schutz des Lebens erfüllen, sei von ihnen aber grundsätzlich in eigener Verantwortung zu entscheiden. Sie befänden darüber, welche Schutzmaßnahmen zweckdienlich und geboten seien, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten.
Das Bundesverfassungsgericht könne daher den zuständigen staatlichen Organen keine bestimmte Entschließung vorschreiben. Es liege in der Entscheidung der Antragsgegner, welche Maßnahmen zur Erfüllung der ihnen obliegenden Schutzpflichten zu ergreifen seien.